Leistungen für Bildung und Teilhabe
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) helfen mit, dass Kinder und Jugendliche in Familien mit geringem Einkommen dazugehören und mitmachen können, in Kindertageseinrichtungen, Schule und Freizeit: Sie können an Ausflügen teilnehmen, außerdem am gemeinsamen Mittagessen in Schule oder Kindergarten.
Und bei Bedarf gibt es ebenfalls eine geeignete Lernförderung (Nachhilfe).
Anspruch auf die Leistungen haben alle bis einschließlich 24 Jahren, wenn sie…
…in einer Familie leben, die Leistungen nach dem SGB 2 oder…
…Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe bezieht.
…eine Kita, allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Weitere Informationen zu Leistungen und Anträgen erhalten Sie bei der Stadt Münster.
So einfach geht’s
- Anspruch auf die Münsterlandkarte überprüfen und diese beantragen
- Kostenlosen Beratungstermin im Lernbooster vereinbaren
- Vor Ort mit uns ein individuelles Lernpaket für Ihr Kind zusammenstellen

Unsere
BuT-Leistungen
- Ihr Kind kann sowohl an unseren Gruppen- als auch Einzelkursen teilnehmen
- Das Angebot gilt für alle Fächer und Schulformen und Klassenstufen
- Die Abrechnung erfolgt direkt über uns mit der Stadt – hier ist für Sie nichts mehr zu tun

